TL;DR: CoinTracking bietet maßgeschneiderte Steuerberichte für 23 Länder, die die jeweiligen nationalen Kryptosteuergesetze widerspiegeln. Wichtige Unterschiede betreffen Haltefristbefreiungen, die Behandlung von Krypto-zu-Krypto-Trades, Einkommenskategorisierung und Methoden zur Berechnung von Kapitalerträgen. Für alle anderen Länder ermöglicht der Allgemeine Steuerbericht die vollständige Anpassung von Berechnungsmethoden und Schwellenwerten, um die lokalen Anforderungen zu erfüllen.
Einleitung
Dieser Leitfaden erklärt die von CoinTracking angebotenen länderspezifischen Steuerberichte sowie einen allgemeinen Bericht für nicht unterstützte Länder. Die Berichte sind auf die jeweiligen Steuergesetze des Landes zugeschnitten und helfen, rechtskonform und korrekt zu berichten.
Länderspezifische Steuerberichte verfügbar für:
- Österreich
- Deutschland
- Vereinigtes Königreich (UK)
- Vereinigte Staaten (USA)
- Italien
- Belgien
- Neuseeland
- Indien
- Dänemark
- Finnland
- Spanien
- Australien
- Portugal
- Norwegen
- Schweden
- Schweiz
- Niederlande
- Polen
- Irland
- Frankreich
- Tschechien
- Kanada
Weitere Länder werden laufend hinzugefügt.
Details zu einzelnen Ländern
Österreich
- Nach dem 1. März 2022: Krypto-zu-Krypto-Trades steuerfrei.
- Krypto-zu-Fiat sowie Derivate/Futures: Kapitalertragsteuer.
- Vor dem 1. März 2022: 1-Jahres-Haltefrist für Steuerfreiheit.
Deutschland
- Private Veräußerungsgeschäfte unterliegen der Einkommenssteuer.
- Steuerfreiheit bei Haltefrist > 1 Jahr.
- Derivate und Futures unterliegen der Kapitalertragsteuer.
- Krypto-Einkommen wird als "Sonstige Einkünfte" ausgewiesen.
Vereinigtes Königreich (UK)
- Besteuerung nach Sec. 21 TCGA.
- HMRC-spezifische Berechnungsmethoden.
- Krypto-Einkommen als "Miscellaneous Income" behandelt.
Vereinigte Staaten (US)
- Kurz- vs. langfristige Kapitalgewinne je nach Haltefrist.
- Einkommen aus z. B. Staking oder Mining als "Other Income" gemeldet.
- Derivate und Futures im Kapitalgewinn enthalten.
Italien
- 26% Kapitalertragsteuer auf Gewinne aus Kryptowährungen/NFTs.
- Krypto-zu-Krypto- und NFT-zu-NFT-Trades sind grundsätzlich nicht steuerpflichtig; Krypto-zu-Stablecoin-Swaps sind steuerpflichtig.
- Einkünfte (Staking, Mining, Airdrops) werden separat mit 23-43% besteuert.
- LIFO ist die üblicherweise verwendete Bewertungsmethode.
Belgien
- Verkauf von Krypto/NFTs gegen Fiat ist steuerpflichtig.
- Keine klare Regelung für Langzeitbesitz - Beratung empfohlen.
- Einkommen wird mit 25-50% besteuert.
Neuseeland
- Steuerpflicht für sämtliche Krypto-Einnahmen.
- Progressiver Steuersatz: 10,5 % - 39 %.
- Verluste können Gewinne verrechnen.
Indien
- Besteuerung nach VDA-Regelung.
- Pauschalsteuer von 30 % + Cess; keine Abzüge möglich.
- Verluste nur innerhalb derselben Assetklasse verrechenbar.
Dänemark
- Einkommenssteuer bis zu 52 %.
- Krypto-Gewinne, Swaps, Derivate steuerpflichtig.
- Freibetrag: 46.700 DKK.
Finnland
- Gewinne als Kapitalerträge versteuert.
- Pauschaler Erwerbsabzug (20-40 %) erlaubt.
- Mining und Krypto-Lohn unterliegen Kapitalertragsteuer.
Spanien
- Kapitalgewinne: 19 - 26 %.
- Krypto-Einkommen unterliegt individuellem Steuersatz.
- Krypto-Geschenke gelten als steuerpflichtige Veräußerung.
- Verluste können vorgetragen werden.
Kanada
- Krypto = Rohstoff.
- Investoren versteuern 50 %, Trader 100 %.
- ACB-Methode und "Superficial Loss"-Regel gelten.
- Ausländische Vermögen > 100.000 CAD müssen mit T1135 gemeldet werden.
Irland
- Kryptoverkäufe unterliegen der Capital Gains Tax (CGT) von 33%.
- Keine Unterscheidung nach Haltedauer (kurzfristig vs. langfristig).
- Jährliche CGT-Freibetrag: €1.270 pro Person, nicht übertragbar.
- FIFO ist die üblicherweise verwendete Bewertungsmethode.
- Kryptoeinkünfte (Staking, Mining, DeFi, Airdrops) werden bei Erhalt als Einkommensteuer (20-40% + USC + PRSI) besteuert; spätere Verkäufe unterliegen separat der CGT.
Polen
- Pauschale 19% Kapitalertragsteuer auf Kryptoverkäufe; effektiver Satz bis 23% bei Einkommen über PLN 1 Mio. (Solidaritätszuschlag).
- Keine Haltedauer-Befreiung.
- Krypto-zu-Krypto-Trades sind nicht steuerpflichtig, nur die Umwandlung in Fiatwährung oder wirtschaftliche Nutzung löst Steuern aus.
- Kryptoeinkünfte (Staking, Lending, DeFi, Gehalt) werden bei Erhalt nicht besteuert; Steuern fallen erst bei späterer Fiat-Umwandlung an, mit Kostenbasis von 0.
- Gebühren sind abzugsfähig; Verluste können vorgetragen werden.
Australien
- Kapitalertragsteuer (CGT) auf Verkäufe; langfristige Bestände (>12 Monate) erhalten einen 50% CGT-Rabatt, nur für Anleger, nicht "Sophisticated Trader".
- Krypto-zu-Krypto-Trades, Ausgaben und Schenkungen sind alle steuerpflichtigen Veräußerungsereignisse.
- Kryptoeinkünfte (Staking, Mining, Airdrops) werden als ordentliche Einkünfte bis zu 45% besteuert.
- Derivate/Margin/Futures können je nach Einstellung als Kapitalgewinne oder sonstige Einkünfte klassifiziert werden.
- FIFO ist die üblicherweise verwendete Bewertungsmethode.
Norwegen
- Krypto wird als Kapitalanlage behandelt; alle Veräußerungen (Krypto-zu-Krypto, NFT-zu-NFT, Wrapped-Token-Umwandlungen, Fiatverkäufe, Zahlungen) sind steuerpflichtig.
- Pauschale 22% Steuer auf Kapitalgewinne und Kryptoeinkünfte.
- FIFO ist die üblicherweise verwendete Bewertungsmethode.
Portugal
- Krypto-zu-Fiat-Gewinne mit Haltedauer unter 12 Monaten unterliegen der 28% Kapitalertragsteuer; Gewinne über 12 Monate sind steuerfrei.
- Krypto-zu-Krypto- und NFT-zu-NFT-Trades sind steuerbefreit.
- Staking-Einkünfte werden mit pauschal 28% besteuert (Kategorie E); Mining-Einkünfte unterliegen progressiven Steuersätzen der Kategorie B.
- FIFO ist die üblicherweise verwendete Bewertungsmethode.
Schweden
- Pauschale 30% Kapitalertragsteuer auf Krypto-/NFT-Trading, Margin, Derivate und Futures.
- Krypto-zu-Krypto-Trades, Fiat-Umwandlung, Ausgaben und Liquiditätstransaktionen sind alle steuerpflichtigen Veräußerungen.
- Zinsähnliche Einkünfte (Lending, Staking, LP-Rewards) werden separat von sonstigen Kryptoeinkünften gemeldet.
Schweiz
- Privatpersonen zahlen grundsätzlich keine Kapitalertragsteuer auf Kryptoverkäufe; Krypto-zu-Krypto-Trades sind für nicht-kommerzielle Anleger steuerfrei. Stattdessen unterliegen Kryptobestände der jährlichen kantonalen Vermögenssteuer, bewertet zum 31. Dezember.
- Margin-/Derivate-/Futures-Trading kann als kommerzielle Aktivität klassifiziert und anders besteuert werden.
- FIFO ist die üblicherweise verwendete Bewertungsmethode.
Niederlande
- Krypto wird unter Box 3 (angenommene Rendite auf Gesamtvermögen zum 1. Januar) besteuert, nicht auf realisierte Kapitalgewinne.
- Privater Kryptohandel wird grundsätzlich nicht als Kapitalgewinne besteuert; professioneller Handel, Mining oder bestimmtes Lending kann unter Box 1 (Regeleinkommen) fallen.
- NFTs werden als Kapitalanlage unter Box 3 behandelt.
- FIFO ist die üblicherweise verwendete Bewertungsmethode.
Frankreich
- Verkäufe von Kryptowerten gegen Fiatwährung werden unter Art. 150 VH bis CGI mit pauschal 31,4% besteuert (12,8% Einkommensteuer + 18,6% Sozialabgaben).
- Kein FIFO: Frankreich schreibt eine portfolioweite proportionale Kosteneformel vor (FTM-Methode), Gewinn = Verkaufspreis - (Gesamterwerbskosten × Verkaufspreis ÷ Gesamtportfoliowert zum Verkaufszeitpunkt).
- Krypto-zu-Krypto-Umtausch ohne Geldausgleich (inkl. Stablecoin-Swaps) ist steuerstundend, nicht unmittelbar steuerpflichtig.
- €305 Jahresschwelle gilt für die Summe der steuerpflichtigen Verkaufspreise, nicht für den Gewinn, einmal überschritten, werden alle Verkäufe des Jahres steuerpflichtig.
- Kryptoeinkünfte (Staking, Mining, DeFi) fallen grundsätzlich unter BNC, werden mit progressiven Sätzen bis 45% besteuert.
Tschechien
- Kryptogewinne werden als "sonstige Einkünfte" unter Section 10 des Einkommensteuergesetzes klassifiziert, besteuert mit Basissatz 15%, steigend bis 23%.
- 3-Jahre-Haltedauer-Befreiung: Gewinne aus länger als 3 Jahre gehaltener Krypto sind vollständig steuerfrei, begrenzt auf CZK 40 Millionen pro Jahr (anders als bei Wertpapieren, bei denen diese Obergrenze ab 2026 abgeschafft wurde).
- CZK 100.000 Jahresfreibetrag ("value test"): Wenn die gesamten Bruttoverkaufserlöse aus Krypto im Jahr unter CZK 100.000 bleiben, ist die Einkünfte befreit und muss überhaupt nicht erklärt werden.
Für alle anderen Länder
Verwende den allgemeinen Steuerbericht:
- Auswahl zwischen FIFO, LIFO, ACB, AVCO oder HMRC.
- Schwellenwerte und Haltefristen anpassbar.
- Flexibel gestaltet für Fälle ohne landesspezifische Regelung.
Haftungsausschluss: Bitte beachten Sie, dass wir keine Steuerberater sind und daher keine Steuerberatung durchführen dürfen. Die in dieser FAQ enthaltenen Informationen dienen nur der allgemeinen Information und technischen Unterstützung bei der Bedienung der CoinTracking Software. Sie stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. In Steuerfragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Steuerberater.