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Was steckt hinter der optieren Version?

Seit 01.03.2022 gilt das neue Gesetz zur Besteuerung von Kryptowährungen. Das bedeutet, dass die neue Regelung das erste Mal in der Steuererklärung für das Steuerjahr 2022 Anwendung findet. 


WICHTIG: Für die Steuererklärung 2022 hast Du jetzt zwei verschiedene Möglichkeiten, deinen Steuer Report zu erstellen:

Die erste Möglichkeit ist eine optierte Version. Hier wird die neue Regleung freiwillig bereits ab dem 01.01.2022 angewendet und alle steuerbaren Vorgänge mit Kryptowährungen innerhalb des Jahres 2022 fallen unter den Sondersteuersatz (27,5% pauschal). Hierfür musst Du bei CoinTracking nichts weiter machen, außer das Steuerjahr 2022 auszuwählen.

Bei der zweiten Möglichkeit wird die neue Regleung erst ab dem 01.03.2022 angewendet. Dadurch fallen die Vorgänge bis 28.02.2022 unter die alte Regelung (Haltefrist + persönlicher Steuersatz, ggf. höher als 27,5%). Um diese Möglichkeit zu nutzen, müssen bei CoinTracking zwei getrennte Steuer Reports erstellt werden. Wähle für den ersten Steuer Report den benutzerdefinierten Zeitraum vom 01.01.22 bis 28.02.2022 aus. Dadurch wird ein Steuer Report mit der alten Regelung erstellt. Für den zweiten Steuer Report wählst Du den benutzerdefinierten Zeitraum vom 01.03.2022 bis 31.12.2022 aus und bekommst den zweiten Steuer Report mit der neuen Regelung.



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