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Deutscher Steuerbericht

Im Kapitalertragsbericht werden die Begriffe short und long verwendet Diese beziehen sich auf die Haltedauer der Coins (über 12 Monate steuerfrei) und nicht auf Leerverkäufe.


Kryptogewinne und -verluste müssen je nach Art in die Anlage KAP (Termingeschäfte) oder Anlage SO (Veräußerungsgeschäfte) eingetragen werden



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