Im Kapitalertragsbericht werden die Begriffe short und long verwendet Diese beziehen sich auf die Haltedauer der Coins (über 12 Monate steuerfrei) und nicht auf Leerverkäufe.
Kryptogewinne und -verluste müssen je nach Art in die Anlage KAP (Termingeschäfte) oder Anlage SO (Veräußerungsgeschäfte) eingetragen werden