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Gebühren aus Margin-, Derivate- und Futures-Handel in CoinTracking

TL;DR

CoinTracking klassifiziert Gebühren aus Margin-, Derivate- und Futures-Trades automatisch korrekt für die steuerliche Auswertung. Wenn die Option § 20 EStG aktiviert ist, werden diese Gebühren als Kapitaleinkünfte behandelt und mindern die erzielten Gewinne. Ist die Option deaktiviert, bleiben sie private EinkünftePositive Funding Rates werden als Einnahmen verbucht, negative Funding Rates als Verluste.

Du kannst Gebühren manuell über die Transaktionstypen “Other Fee” oder “Other Income” hinzufügen – API-Importe übernehmen dies automatisch.

Für Gebühren, die in Kryptowährungen gezahlt werden, berechnet CoinTracking ein Delta (Δ), um Kursgewinne oder -verluste zum Zahlungszeitpunkt zu erfassen. Dadurch wird eine vollständige steuerliche Erfassung und präzise Berichterstattung aller marginbezogenen Transaktionen sichergestellt.



Um die richtige steuerliche Zuordnung dieser Gebühren sicherzustellen, bietet CoinTracking eine spezielle Option an. Sie finden diese Einstellung unter „Neuen Steuerreport erstellen“.

Bei aktivierter Einstellung werden alle Gebühren im Zusammenhang mit Margin-, Derivate- und Futures-Geschäften gemäß § 20 EStG (Einkommensteuergesetz) berücksichtigt.

Diese Gebühren mindern direkt die erzielten Gewinne und werden im Report separat ausgewiesen.



Wie werden die Gebühren im Steuerbericht angezeigt?

  • Die „Funding Rate“ kann positiv oder negativ sein.

    • Eine positive Funding Rate wird als Gewinn behandelt.

    • Eine negative Funding Rate wird als Verlust berücksichtigt.

  • Alle Funding Rates werden in der Transaktionshistorie separat angezeigt.

  • In den Kapitaleinkünften wird stets der Fee-Wert abgezogen.

  • Gewinne oder Verluste erscheinen unter Abschnitt 1.1 „Private Veräußerungsgeschäfte“.

Beispiel:

  • Eine Margin-Gebühr von 10 USDC wird in der Spalte „Gesamt“ als –10 EUR angezeigt (1 USDC = 1 EUR).

  • Bei positiven Funding-Gebühren wird kein Gewinn oder Verlust berechnet – der Betrag wird nur in Fiat (z. B. EUR) ausgewiesen.

  • Bei negativen Funding-Gebühren erfolgt eine Gewinn- oder Verlustberechnung. Die Gebühr selbst wird in EUR oder in der Basiswährung des Nutzers angegeben.


Wie werden Transaktionstypen richtig zugeordnet?

Wenn Sie Transaktionen manuell hinzufügen, müssen Sie die folgenden Typen verwenden. Werden die Transaktionen jedoch beispielsweise über eine API importiert, erfolgt dieser Schritt automatisch und Sie müssen keine Änderungen vornehmen.

Position eröffnen:

Um eine Position zu eröffnen, verwende bitte die Transaktionstypen „Margin Trade“ oder „Derivate/Futures Trade“ und vermerke es in der Gruppe mit „Position open“.

 

Gebühr für Eröffnung einer Position:

Um die Gebühr für eine eröffnete Position zu verbuchen, verwende bitte den Transaktionstyp „Sonstige Gebühr, Margin Trade“ und vermerke dies in der Gruppe mit „Position open“.


Funding rate positiv:

Ist die Funding rate positiv, verwende bitte den Transaktionstyp „Sonstige Einnahme“ und vermerke dies in der Gruppe mit „Funding rate“.


Funding rate negativ:

„Ist die Funding Rate negativ, verwende bitte den Transaktionstyp „Sonstige Gebühr" und vermerke dies in der Gruppe mit „Funding Rate“.


Position schließen:

Um eine geschlossene Position zu verbuchen, verwende bitte den Transaktionstyp „Sonstige Gebühr“ und vermerke dies in der Gruppe mit „Position Close“.

Alle anderen Transaktionstypen können Sie wie gewohnt verwenden.



Was bewirkt die Einstellung Gruppierung?

Gruppierung AUS:

  • Jede Transaktion wird einzeln betrachtet und angezeigt.

  • Jede Gebühr (z. B. Funding Rate, Margin Fee, Settlement, Positionseröffnung/-schließung) wird separat angezeigt.

Gruppierung EIN:

  • Das System fasst gleiche Gebührenarten automatisch zusammen – z. B. alle Funding-Rate-Gebühren oder alle Eröffnungs-/Schließgebühren.

  • Dabei wird weiterhin nach Art der Gebühr unterschieden (Funding, Margin, etc.).



Wie werden die Gebühren steuerlich behandelt?

Ob Gebühren als Kapitaleinkünfte (§ 20 EStG) oder private Einkünfte gelten, hängt von der aktivierten Einstellung ab:

Einstellung aktiviert:

  • Gebühren werden als Kapitaleinkünfte nach § 20 EStG behandelt.

Einstellung deaktiviert:

  • Gebühren bleiben unter Private Einkünfte oder sonstige Einkünfte.

Alle Funding Rate Gebühren werden gemeinsam angezeigt, sofern sie steuerlich unter dieselbe Kategorie (§ 20 EStG) fallen.



Warum wird für Gebühren ein eigenes Δ (Delta) berechnet?

Damit der Steuerbericht vollständig korrekt ist, wird für jede Gebührenart (z. B. Funding Rate oder Margin Fee) ein separates Δ (Delta) berechnet.

Dieses Delta zeigt den Gewinn oder Verlust an, der entsteht, wenn eine Kryptowährung zur Bezahlung einer Gebühr verwendet wird.

Hintergrund:

Der Wert einer Kryptowährung kann sich zwischen dem Zeitpunkt des Kaufs und dem Zeitpunkt der Gebührenzahlung verändert haben. Wird sie zur Begleichung einer Gebühr eingesetzt, kann dadurch ein privater Veräußerungsgewinn oder -verlust gemäß § 23 EStG entstehen.

Dafür gibt es zwei Prozesse:

  1. Der Gewinn oder Verlust wird unter 1.1. Private Einkünfte angegeben.

  • Wenn die Haltedauer über ein Jahr lag, ist der Gewinn steuerfrei.

  1. Der Gebührenbetrag in Euro wird unter 1.2. Kapitalerträge abgezogen.

Wenn die Gebühren nicht unter § 20 EStG fallen:

Abschnitt 1.1: Negative Funding Rates, Margin Fees, Settlement Fees und andere derivatbezogene Gebühren.

Abschnitt 1.3: Positive Funding Rates.

Wichtig:

In den Abschnitten 1.1 und 1.3 wird nur der berechnete Gewinn oder Verlust angezeigt, nicht der Eurobetrag der Gebühr.

Beispiel:

A kauft am 05.01.2025 40 USDT für 40 €.

Am 11.01.2025 bezahlt A damit eine Funding Rate im Wert von 43,39 €.

Der dabei entstandene Gewinn von 3,39 € wird im Bericht angezeigt.

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