In diesem Artikel erklären wir dir, wie du Darlehen und deren Rückzahlung in CoinTracking einträgst.
Die folgenden Beispiele decken alle Coins ab, die durch Staking, Lending oder andere DeFi-Aktivitäten (Decentralized Finance) erhalten wurden. Dazu gehören Plattformen wie Aave, Lido, EigenLayer, MakerDAO oder Nexo.
Es gibt zwei Möglichkeiten, ein Darlehen und dessen Rückzahlung in CoinTracking einzutragen, je nachdem, wie du und die Steuergesetze deines Landes das Eigentum während des Darlehens betrachten:
1) Du verleihst an andere
2) Du erhältst ein Darlehen
Es gibt zwei verschiedene Optionen, wenn du an andere verleihst:
a) Du bleibst der Eigentümer der verliehenen Coins
b) Du bleibst nicht der Eigentümer der verliehenen Coins
a) Du bleibst der Eigentümer der verliehenen Coins
Wenn du der Eigentümer der Coins bleibst, kannst du ein Darlehen als Auszahlung an den Darlehensnehmer eingeben: Auszahlung von deinem Konto, Einzahlung auf das des Darlehensnehmers. Dies ermöglicht es dir, die Kostenbasis sowie die Haltefrist deiner verliehenen Coins beizubehalten.
Wenn das Darlehen zurückgezahlt wird, gib eine Auszahlung zurück auf dein Konto ein. Darlehenszinsen sollten immer als Einkommen erfasst werden.
Bei dieser Methode bleiben deine Coins rechtlich dein Eigentum, bleiben in der FIFO-Sequenz deines Einkaufspools und behalten somit ihre ursprüngliche Kostenbasis.
b) Du bleibst nicht der Eigentümer der verliehenen Coins
Wenn du das Darlehen so behandelst, dass du die Coins nicht mehr besitzt, gib das Verleihen als Ausgabe ein.
Dies löst eine Berechnung der Kapitalgewinne für den Unterschied zwischen dem Kaufwert der Coins und der Ausgabe aus, und die Coins werden aus deinem Einkaufspool entfernt. Wenn du die Rückzahlung erhältst, trage sie als Einkommen ein.
Die zurückgezahlten Coins haben eine neue Kostenbasis ab dem Tag, an dem du sie zurückerhalten hast, und erscheinen in deinem Einkommensbericht.
2) Du erhältst ein Darlehen
Um den Ablauf zu starten, wähle "Collateral gesendet".
Wenn du ein Darlehen erhältst, dokumentiere diese Transaktion als "Darlehen erhalten", indem du den Erhalt der Coins deutlich markierst. Wenn du dich entscheidest, den geliehenen Betrag zurückzuzahlen, wähle "Darlehen zurückgezahlt".
In Szenarien, in denen dein Darlehenssaldo die kritische Marge überschreitet und zur Liquidation führt, wähle "Liquidation". Vergiss schließlich nicht, die Gebühren als "Borrowing Gebühr" zu erfassen, um alle finanziellen Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Darlehen sorgfältig zu verfolgen und zu dokumentieren.
Beispiel: Ein Darlehen von USDT mit ETH als Collateral
1) Darlehen erhalten
a) Sende das Collateral für das Darlehen
b) Erfasse das Darlehen als "Darlehen erhalten"
2) Darlehen zurückzahlen
a) Zahle das Darlehen zurück
b) Erfasse die Darlehensgebühr
Bei einigen Anbietern können Gebühren oder Zinsen anfallen. Erfasse diese als Transaktionstyp ‚Borrowing-Gebühr‘.
A hat ein Darlehen über umgerechnet 10.000 USDT aufgenommen und muss dafür 1 % Zinsen bezahlen. Diese Summe wird mit folgenden Transaktionstypen eingetragen.
c) Erhalte das Collateral nach Rückzahlung des Darlehens
Je nachdem, in welchem Land du steuerpflichtig bist, können sich die Regeln für die Besteuerung ändern. Prüfe daher unbedingt deine steuerlichen Verpflichtungen.
Sollte eine Liquidation stattgefunden haben, achte bitte darauf, dass alles richtig erfasst wird (siehe Punkt 3).
3) Liquidation des Darlehens
Hat eine Liquidation stattgefunden, kann diese mit dem Transaktionstyp "Liquidation" erfasst werden.
b) Liquidation zu einem bestimmten Teil
A hat 5 ETH als Collateral gesendet und wurde zum Teil liquidiert. Nun erhält A nur 4 ETH zurück, und 1 ETH wird als Liquidation erfasst.
Sonderfälle und Wissenswertes
Bitte beachte, dass es sich hierbei um allgemeine Informationen handelt und die steuerlichen Vorschriften je nach Land variieren können. Die dargestellten Inhalte dienen ausschließlich der Veranschaulichung, wie CoinTracking bestimmte Vorgänge behandelt. Für eine individuelle und rechtsverbindliche Beratung empfiehlt es sich, einen qualifizierten Steuerberater zu konsultieren.
Asset unverändert
Wenn bei der Rückzahlung eines Darlehens dasselbe Asset zurückgegeben wird wie bei der Aufnahme (z. B. identische Kryptowährung), liegt grundsätzlich kein steuerpflichtiges Ereignis vor. Die reine Aufnahme und Rückzahlung eines Darlehens mit demselben Asset führt nicht zur Besteuerung – selbst wenn sich der Wert der Kryptowährung während der Laufzeit verändert hat.
A erhält am 01.02.2025 ein Darlehen über 1 ETH im damaligen Wert von 1.000 €. Zwei Wochen später zahlt A exakt 1 ETH zurück, deren Wert inzwischen auf 1.500 € gestiegen ist. Da A die 1 ETH lediglich gehalten und nicht verwendet hat, entsteht kein steuerpflichtiges Ereignis. In unserem System werden solche Transaktionen auf Null gesetzt.
Asset verändert
Sobald zur Rückzahlung eines Darlehens ein anderes, beispielsweise bereits zuvor erworbenes Asset verwendet wird, entsteht ein steuerpflichtiges Ereignis.
A besitzt auf Wallet 1 bereits 1 BTC, den er am 05.12.2024 für 2.000 € erworben hat. Am 01.02.2025 erhält A ein Darlehen über 0,5 BTC im damaligen Wert von 2.000 €, das ebenfalls auf Wallet 1 gebucht wird. Am 15.03.2025 zahlt A das Darlehen zurück – dabei verwendet er 0,5 BTC aus seinem ursprünglichen Bestand, deren Wert zu diesem Zeitpunkt auf 4.000 € gestiegen ist.
Da A die Steuermethode FIFO verwendet, wird für die Rückzahlung des Darlehens der BTC vom 05.12.2024 herangezogen. Es handelt sich also nicht mehr um denselben BTC, den A erhalten hat, weshalb ein steuerpflichtiges Ereignis vorliegt.
Aktivität in Verbindung mit dem Darlehen
Sobald eine wirtschaftliche Aktivität mit einem erhaltenen Darlehen erfolgt – etwa ein Trade – gilt dies als steuerpflichtiger Vorgang.
A erhält ein Darlehen in Höhe von 2 BTC im damaligen Wert von 1.000 € und nutzt dieses, um 5 ETH zu kaufen. Anschließend tauscht A die 5 ETH gegen 1 BTC im Wert von 4.000 € und verwendet diesen zur Rückzahlung des Darlehens.
Durch diese Transaktionen entsteht ein steuerpflichtiger Gewinn von 3.000 €, da A aus dem Einsatz des geliehenen Vermögens einen wirtschaftlichen Vorteil realisiert hat.
Da mit dem Darlehen eine wirtschaftliche Aktivität verbunden war, liegt ein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft vor.