TL;DR:
Die meisten Gebühren werden automatisch importiert, Du kannst sie aber auch manuell auf der Transaktionsseite hinzufügen (Ansicht: Tabelle → Erweitert). Gebühren in derselben Handelswährung sind bereits in den Kauf-/Verkaufswerten enthalten. Gebühren in einer dritten Währung (z. B. BNB bei Binance) müssen separat als Other Fee eingetragen werden.
Wie CoinTracking Gebühren behandelt
Automatisch importierte Gebühren: Wenn die Gebühr in derselben Währung wie das Handelspaar anfällt, ist sie bereits in Kauf- und Verkaufwerten enthalten (CSV- oder API-Importe).
Manuelle Eingabe: Erforderlich, wenn Gebühren nicht automatisch erfasst werden – insbesondere bei Drittwährungsgebühren.
Informationswert: Das Gebührenfeld ist hauptsächlich informativ. Für die Berechnung sind die Kauf-/Verkaufswerte entscheidend.
Beispiele für Gebühren-Einträge
Kauf mit Fiat-Gebühr:
Kauf 1 BTC für 500 USD mit 5 USD Gebühr
Eintrag: Kauf = 1 BTC, Verkauf = 505 USD, Gebühr = 5 USD
Kauf mit Coin-Gebühr:
Kauf 1 BTC für 500 USD mit 0,01 BTC Gebühr
Eintrag: Kauf = 0,99 BTC, Verkauf = 500 USD, Gebühr = 0,01 BTC
Ausgabe mit Gebühr:
Ausgabe von 0,2 BTC für Waren mit 0,001 BTC Gebühr
Eintrag: Ausgabe = 0,201 BTC, Gebühr = 0,001 BTC
Transfer mit Gebühr:
Transfer von 1 BTC mit 0,001 BTC Gebühr
Auszahlung = 1,001 BTC aus Wallet A, Gebühr = 0,001 BTC
Einzahlung = 1 BTC in Wallet B
Umgang mit Einzahlungsgebühren
Selten können Einzahlungsgebühren zu Abweichungen im Bericht Fehlende Transaktionen führen.
Optionen:
Gebühr der Auszahlung hinzufügen
Oder separaten Eintrag mit Typ Other Fee anlegen
Drittwährungsgebühren
Wenn Gebühren in einer dritten Währung erhoben werden (nicht Teil des Kauf-/Verkaufspaars), verringern sie die Bestände nicht automatisch
Beispiel: BNB wird auf Binance für Gebühren verwendet
Lösung: Zusätzlichen Eintrag mit Typ Other Fee anlegen (bei Binance CSV/API bereits automatisch enthalten)
Steuerliche Überlegungen
In den erweiterten Steuereinstellungen können Gebühren in Kostenbasis und Gewinne über Fiat-Werte einbezogen werden
Jede Gebühren-Transaktion kann steuerlich relevant sein:
Wertverlust der für Gebühren genutzten Coins = abzugsfähiger Verlust
Weniger Coins für dieselbe Gebühr nötig = steuerpflichtiger Gewinn