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Staking und andere Einkommen im Steuerbericht ausschließen

Du kannst die Staking- und andere Einnahmen auch aus dem Einkommensbericht und/oder aus der Kapitalertragsberechnung ausschließen. Diese Option findest du in den erweiterten Einstellungen Steuerberichtes:


 

Dies alles sind Einkommenstransaktionsarten. Es kann vorkommen, dass diese an verschiedenen Börsen unterschiedlich importiert werden. In dem Fall kannst du sie gern manuell aneinander angleichen. 


Anmerkung:
CoinTracking überlässt grundsätzlich seinen Nutzern die Wahl, wie sie ihre Transaktionen steuerlich einordnen. Dies machen wir aus dem Grund, dass es (wie beim Beispiel Staking) viele verschiedene Protokolle gibt, die auf unterschiedliche Weisen Erträge ausschütten. Zwar kann sich ein Protokoll als Staking-Protokoll bezeichnen, der Vorgang der dahinter steht, könnte jedoch steuerlich anders zugeordnet werden. Es gibt also Einzelfälle, in denen die steuerliche Einordnung nicht wie gängige Staking-Protokolle sind. Wir geben für diese Fälle unseren Nutzern die Möglichkeit, ihre Erträge umzuklassifizieren.

Bei der Frage zu Airdrops und Geschenken möchten wir darauf hinweisen, dass (laut unseren Informationen) Airdrops und Geschenke steuerlich nicht gleich zu behandeln sind. Es gibt Geschenke, die keine Airdrops sind und Airdrops, die keine Geschenke sind. Deshalb unterscheiden wir diese Transaktionstypen. Laut der Absprache mit unseren Steuerberatern, und dem BFM-Schreiben aus dem Juni 2022, hängt die Besteuerung von Airdops von einer erbrachten Gegenleistung des Users ab. Was genau diese Gegenleistung ist, wurde nicht näher definiert und ist noch strittig. Die Einschätzung, ob das bloße Connecten eines Wallets bereits eine Gegenleistung darstellt oder nicht, überlassen wir unseren Usern. Unsere Standardansicht in Absprache mit unseren Beratern ist, dass dieses Connecten noch keine Gegenleistung ist und der Airdrop dementsprechend nicht als steuerpflichtig einzustufen ist. Wir empfehlen jedoch, eine Einzelfallprüfung vorzunehmen.

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