Wenn du einen Margin Verlust hast, sind zwei separate Berechnungen notwendig. Diese führen zu zwei unterschiedlichen steuerrelevanten Vorfällen:
Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG):
Eine Berechnung ist, dass du einen gewissen Betrag an Coins verlierst, welche einen gewissen Wert an dem Tag des Verlustes haben. Beispielsweise sind 0.001 BTC 45 EUR an dem Tag des Margin Verlustes wert. Das hat einen Margin Verlust von -45 EUR zur Folge.
Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 EStG):
Du hast diese 0.001 BTC vor 2 Monaten gekauft als sie nur 30 EUR wert warten. Zusätzlich zum Verlust, den du hast, hast du einen Gewinn für diese BTC von 15 EUR. Das ist das Margin Delta (+15 EUR). Das Delta kann positiv oder negativ sein je nachdem ob der Preis gestiegen oder gefallen ist zwischen Kauf und dem Margin Verlust.
Dieser FAQ Artikel ist ggf. hierfür ebenso hilfreich: Wie funktioniert der CoinTracking Kaufpool?
Steuerrechtlich fallen diese Deltas unter das private Veräußerungsgeschäft. Das bedeutet, dass auf die Deltas die persönliche Einkommensteuer anfällt, wenn die Haltefrist von einem Jahr unterschritten wurde.